Suchtrehabilitation: Wie gehe ich am besten vor?

27.07.2020 05:58 (zuletzt bearbeitet: 27.07.2020 06:01)
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...aus der Webseite Das Suchtportal die ich nur empfehlen kann!

Alle wichtigen Infos zum Entzug der Deutschen Rentenversicherung
Eine Sucht ist keine Endstation, sondern kann erfolgreich behandelt werden. Schließlich stehen den Betroffenen unabhängig vom Suchtmittel zahlreiche Hilfsangebote für den Weg aus der Abhängigkeit zur Verfügung. Wichtig ist es auf jeden Fall, sich kritisch mit der jeweiligen Abhängigkeitserkrankung auseinanderzusetzen und den festen Willen zu besitzen, diese mit professioneller Unterstützung zu beenden. Meist ist dieses Ziel nur über eine zweistufige Suchttherapie zu erreichen, die aus einer Entgiftung mit anschließender Entwöhnung besteht und entweder in einer öffentlichen Sucht-Reha-Klinik oder in einer privaten Suchtklinik stattfinden kann.

Während eine private Entzugsbehandlung überwiegend von Selbstzahlern und Privatpatienten absolviert wird und ad hoc in einem Behandlungsblock stattfindet, werden die Aufwände für die Behandlungen in öffentlichen Rehakliniken für Sucht in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse übernommen. Die Therapie erfolgt in zwei separaten, zeitlich versetzten Behandlungsschritten:

Entgiftung in einem Krankenhaus
Entwöhnung / Suchtrehabilitation in einer Rehaklinik
Zur Bewilligung der Reha-Leistungen sind allerdings eine korrekte Antragstellung sowie einige weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen Pflicht. Um Ihnen den Weg in die Reha zu erleichtern, erhalten Sie nachfolgend alle wichtigen Infos zum Erstgespräch, zum Reha-Antrag und zur Klinikwahl.


Wo finde ich Unterstützung?
Die erste Anlaufstelle für Suchtprobleme sind üblicherweise ambulante Suchtberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Diese sind in jeder größeren Stadt vertreten und können über den Hausarzt, betriebliche Suchtkrankenhelfer, Selbsthilfegruppen oder online ermittelt werden. In diesem Zusammenhang wichtige relevante Portale im Internet sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS). Nach einer telefonischen Terminvereinbarung mit der zuständigen Beratungsstelle, schildern Sie in einem streng vertraulichen Gespräch ihre Situation und informieren sich über das weitere Vorgehen.

Wie wird die Suchtrehabilitation beantragt?
Wer eine Therapie in einer Fachklinik für Entzugsbehandlungen durchführen möchte, kann nicht einfach zu seinem Hausarzt gehen und sich eine Verordnung oder Überweisung ausstellen lassen. Weil die Kosten für eine derartige Behandlung sehr hoch sind, muss wie für alle anderen Rehabilitationen auch ein offizieller Antrag auf Kostenübernahme beim Leistungsträger gestellt werden. Dieser entscheidet dann von Fall zu Fall über die Bewilligung. Der Weg dorthin führt normalerweise über eine Suchtberatungsstelle. Dort hilft das optimal geschulte Fachpersonal dem Antragsteller nicht nur beim Ausfüllen des Antrags und bei der Auswahl passender Fachkliniken, sondern erstellt ebenso das notwendige Gutachten (Sozialbericht). Insgesamt gehören zum Antrag:

Ärztlicher Befundbericht
Freiwilligkeitserklärung des Erkrankten
Antrag auf Rehabilitation
Sozialbericht der Beratungsstelle
Der Sozialbericht enthält Informationen zur Anamnese, zur Motivation des Betroffenen und Empfehlungen zur passenden Reha-Klinik. Gemäß § 8 SGB IX kann der Patient im Rahmen der Antragstellung zudem eine Wunschklinik angeben. Hier spricht man vom sogenannten Wunsch- und Wahlrecht.

Welche Reha-Klinik Sucht ist die richtige?
Bevor es in eine stationäre Drogentherapie oder die Entwöhnung vom Alkohol geht, beschäftigen sich viele Patienten intensiv mit den verschiedenen, zur Auswahl stehenden Fachkliniken. Immerhin müssen die Suchtkranken in der betreffenden Einrichtung mehrere Wochen verbringen. Da die Kostenträger vom therapeutischen Behandlungsansatz und dem Zertifizierungsgrad her ausschließlich mit qualifizierten Fachkliniken zusammenarbeiten, sind die qualitativen Unterschiede zwischen den öffentlichen Sucht-Reha-Kliniken minimal. Geringe Unterschiede im Therapiemodell, aber insbesondere auch die Ausstattung, die Lage oder das Freizeitangebot können differieren.

Einen ersten Überblick über mögliche Kliniken erhalten Sie auf folgenden Portalen (Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend):
Auf der Website des Fachverbands Sucht im Menüpunkt „Einrichtung suchen“. Hier haben Sie die Möglichkeit nach Fachkliniken, Adaptionseinrichtungen, Soziotherapeutischen Einrichtungen, Tageskliniken und ambulanten Behandlungs- und Beratungsstellen zu suchen.
Auch das Portal „rehakliniken.de“ kann über den folgenden Link zur Kliniksuche herangezogen werden. Als Suchbegriff verwenden Sie am besten das Wort „Sucht“.
Nehmen Sie sich die Zeit und machen sich – wenn möglich – selbst ein Bild über die Einrichtung und das zuständige Fachpersonal. Wenn Sie persönliche Präferenzen für eine Klinik haben, nennen Sie diese bereits bei der Antragstellung auf einem gesonderten Beiblatt und begründen die Wahl ausführlich. Bei berechtigten Gründen und einem bestehenden Versorgungsvertrag sind die Kostenträger dazu angehalten, Ihren Wünschen zu entsprechen.

Wichtige Gründe sind beispielsweise eine der Entgiftung zeitnah folgende Entwöhnungsbehandlung. Schließlich ist ein Termin für die Suchtrehabilitation in vielen Fällen mit langen Wartezeiten verbunden. In der Zeit zwischen den beiden Behandlungsblöcken sind sowohl das Risiko für einen Rückfall als auch die Mortalitätsrate besonders hoch. Drängen Sie daher auf einen möglichst zeitnahen Entwöhnungstermin und entscheiden sich bei gleichwertigen Kliniken für die Einrichtung, in der eine frühere Entwöhnung möglich ist. Auch die Kostenträger versuchen durch verschiedene Maßnahmen die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.

Eine weitere Rolle spielt die aktuelle Familiensituation. Gibt es Konflikte, so dass ein räumlicher Abstand den Therapieerfolg erhöht oder sollen die Angehörigen aktiv in die Behandlung der Alkoholsucht, Medikamentenabhängigkeit und Drogensucht einbezogen werden? Gehören kleine Kinder zur Familie, die den betroffenen Elternteil während der Drogentherapie besuchen sollen? In diesem Fall empfiehlt sich eine Rehaklinik Sucht, die relativ nahe am Wohnort liegt.

Bei wem muss man eine Kostenzusage für die Drogentherapie beantragen?
Wer an einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten leidet, kann sich bei der Beantragung einer Entwöhnungstherapie auch an die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkasse wenden. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Reha-Kosten in der Regel für Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und in den letzten zwei Jahren mindestens in 6 Monaten Beiträge gezahlt haben. Ist dies nicht der Fall oder werden andere grundlegende Voraussetzungen nicht erfüllt, springen die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger ein. Bei einer reinen körperlichen Entgiftung in einem Krankenhaus ist immer die Krankenkasse für eine Kostenübernahme zuständig.

Wie geht es nach dem Reha-Antrag weiter?
Nach der Beantragung prüfen die Rentenversicherung oder die Krankenkasse die Unterlagen der Antragsteller und fällen anschließend eine Entscheidung. Diese basiert zu großen Teilen auf den Empfehlungen bzw. Einschätzungen der Suchtberatungsstelle. Der Suchtkranke erhält einen Bescheid, in dem ihm mitgeteilt wird, ob die Therapie bewilligt wird, in welchem Umfang sie stattfindet und wo genau sie durchgeführt wird. Den konkreten Termin der Suchtrehabilitation erfährt der Betroffene in den meisten Fällen direkt von der Fachklinik für Suchterkrankungen. Sollte die Rehabilitation seitens der Versicherung abgelehnt werden, kann binnen 4 Wochen Widerspruch gegen den Entscheid eingelegt werden. Wichtig ist es hier, im Widerspruch direkt auf die Argumentation des Kostenträgers einzugehen und die medizinische Notwendigkeit eines qualifizierten Entzugs ausführlich zu begründen.

Sollte die Kostenzusage erteilt, die Wunschklinik allerdings abgelehnt werden, können Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung stellen und in diesem erneut auf die von Ihnen präferierte Klinik hinzuweisen. In der Regel erhalten Sie dabei Unterstützung von der Suchtberatungsstelle.

Welche Kosten fallen an?
Wie bei allen medizinischen Rehabilitationen müssen Suchtkranke nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bei einer Therapie in einer Rehabilitationseinrichtung mit einem gewissen Beitrag rechnen, den sie als Eigenleistung zu bezahlen haben. Dieser liegt bei 10 Euro pro Tag, unabhängig davon, ob die Behandlung in der Klinik mehrere Wochen oder Monate dauert. Die Dauer der Zuzahlung ist bei der Krankenkasse auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt und gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Therapien. Beim zuständigen Rentenversicherungsträger ist eine Zuzahlung von 42 Tagen erforderlich, allerdings nur für einen stationären Aufenthalt. Unabhängig vom Kostenträger werden bereits geleistete Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen und andere Reha-Leistungen angerechnet. Bei einem geringen Einkommen kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.

Was passiert in der Therapie?
Die Rehabilitation suchtkranker Menschen erfolgt immer in zwei Schritten. So haben Patienten, die eine Entwöhnungsbehandlung anstreben, üblicherweise schon eine Entgiftung hinter sich, sind aber psychisch noch vom Suchtmittel abhängig. Während der Entwöhnungsbehandlung werden die Suchtursachen durch eine Psychotherapie aufgearbeitet und gemeinsam mit dem Therapeuten alternative Lösungsstrategien trainiert, um auch ohne Alkohol, Medikamente oder Drogen zurechtzukommen. Ebenso unterstützend wirken der Austausch mit Menschen in gleicher Situation und ergänzende Angebote wie Kreativkurse, Arbeitstherapie und Achtsamkeitsschulungen. Nach dem Ende der Therapie gilt es, die Abstinenz durch eine umfangreiche Nachsorge im Alltag zu stabilisieren. Es empfiehlt sich, die Psychotherapie ambulant fortzuführen und nach Möglichkeit regelmäßig eine Selbsthilfegruppe zu besuchen.

Wie lange dauert die Rehabilitation Abhängigkeitskranker?
Am kürzesten verläuft in der Regel die Behandlung einer Alkoholabhängigkeit, d. h. eine Entgiftung mit darauffolgender Entwöhnungsbehandlung. Die genaue zeitliche Dauer hängt vom Einzelfall und der Wartezeit auf die Alkoholentwöhnung ab. Deutlich länger dauert eine stationäre Drogentherapie oder die Behandlung einer Medikamentenabhängigkeit, bei der sich im Körper Wirkstoffdepots aufgebaut haben. Zudem müssen die Medikamente langsam ausgeschlichen werden. Man spricht hier auch von einem fraktionierten Entzug.

Theodor


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